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Gesetzliche Rente berechnen — aus Ihren Entgeltpunkten oder geschätzt

Wenn Sie Ihre Renteninformation zur Hand haben, tragen Sie die Entgeltpunkte ein — dann rechnet das Werkzeug die gesetzliche Rentenformel des § 64 SGB VI, keine Schätzung. Ohne Renteninformation genügen Durchschnittsgehalt und Beitragsjahre für einen Schätzwert. In beiden Fällen können Sie den Rentenbeginn vorziehen oder aufschieben und sehen sofort, was das dauerhaft ausmacht.

Grobe Schätzung, keine Rechtsberatung oder Rentenauskunft. Ersetzt nicht die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Die tatsächliche Rente hängt vom individuellen Versicherungsverlauf, Kindererziehungszeiten, Riester/Rürup u.v.m. ab.
Berechnung ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Es wird nichts an einen Server übertragen.

Angaben zum Versicherungsverlauf

Durchschnittsgehalt und Beitragsjahre eingeben — das Ergebnis wird automatisch berechnet.

Was wissen Sie?
Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie jährlich. Der Wert steht dort als „Entgeltpunkte“ — mit ihm ist das Ergebnis keine Schätzung mehr, sondern die Rentenformel des § 64 SGB VI.
Durchschnittliches Bruttojahresgehalt
€/Jahr
Durchschnitt über die gesamte Erwerbszeit, nicht nur das aktuelle Gehalt.
Beitragsjahre
Ganzzahl von 1 bis 55, oder Vorlage oben anklicken.
Erscheint auf dem PDF-Nachweis, optional.

Über dieses Werkzeug

Ein Entgeltpunkt pro Jahr entspricht näherungsweise einem Gehalt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten (2026 vorläufig ca. 50.493 € brutto/Jahr). Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat) bringt keine weiteren Punkte, daher deckelt dieses Tool bei 2,0 Punkten pro Jahr. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser.

Was dieser Rechner nicht abbildet

7 Punkte zur Genauigkeit dieser Berechnung
  1. Dies ist eine GROBE Schätzung, keine Rechtsberatung und keine Rentenauskunft — ersetzt nicht die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.
  2. Das Referenz-Durchschnittsentgelt 2026 (ca. 50.493 €/Jahr) ist ein vorläufiger Wert laut Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, keine amtliche Endabrechnung.
  3. Der individuelle Versicherungsverlauf mit tatsächlichen Jahresgehältern wird nicht abgebildet, nur ein konstantes Durchschnittsgehalt über die gesamte Erwerbszeit.
  4. Kindererziehungszeiten, Riester-/Rürup-Förderung, Erwerbsminderung, Betriebsrenten und weitere Zu-/Abschläge fließen nicht ein.
  5. Zugangsfaktor und Rentenartfaktor werden mit dem Standardwert 1,0 angenommen (Rente mit Erreichen der Regelaltersgrenze) — Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn fehlen.
  6. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst — künftige Anpassungen sind in dieser Schätzung nicht enthalten.
  7. Steuerliche Behandlung der Rente (nachgelagerte Besteuerung) ist nicht Teil dieser Berechnung.

Dieser Rechner ersetzt keine Renten- oder Steuerberatung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen; Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Häufige Fragen

Nach welcher Formel schätzt dieser Rechner die Rente?

Formel: Summe der Entgeltpunkte × Zugangsfaktor (1,0) × Rentenartfaktor (1,0) × aktueller Rentenwert, § 64 SGB VI.

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert?

Aktueller Rentenwert 42,52 € seit 01.07.2026 (West wie Ost einheitlich, Deutsche Rentenversicherung / Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Was entspricht ein Entgeltpunkt?

Ein Entgeltpunkt pro Jahr entspricht näherungsweise einem Gehalt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten (2026 vorläufig ca. 50.493 € brutto/Jahr).

Warum deckelt der Rechner bei 2,0 Entgeltpunkten pro Jahr?

Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 €/Monat) bringt keine weiteren Punkte, daher deckelt dieses Tool bei 2,0 Punkten pro Jahr.

Ersetzt dieser Rechner die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung?

Grobe Schätzung, keine Rechtsberatung oder Rentenauskunft. Ersetzt nicht die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Die tatsächliche Rente hängt vom individuellen Versicherungsverlauf, Kindererziehungszeiten, Riester/Rürup u.v.m. ab.